Herzlich Willkommen in meiner Fachpraxis für Osteopathie & Chiropraktik in Schleiz
Was kostet Osteopathie? In meiner Praxis für Osteopathie und Chiropraktik in Schleiz besteht die Behandlungseinheit aus 45 Minuten individueller und konzentrierter Behandlung plus 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung jedes Termins. Da jeder Patient von mir eine sehr individuelle Behandlung erhält, entstehen dabei auch unterschiedliche Kosten. Die Kostenabrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Erstattungszusagen liegen mir von der IKK classic, der AOK plus,  der TK und anderen gesetzlichen Krankenkassen vor. Es ist zu erwarten, dass weitere gesetzliche Krankenkassen diesem Beispiel folgen. Fragen Sie bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse nach, ob sie die Kosten für Osteopathie erstattet bekommen. Die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt. Jede Krankenkasse hat dazu ihre eigenen Vorgaben. In der Regel gelten folgende Voraussetzungen: Eine anerkannter Ausbildung des Therapeuten: Als Mitglied des ACON e.V. erfülle ich die geforderten hohen Qualitätsstandards und bin als qualifizierte Leistungserbringer in der ACON-Therapeutenliste unter der Mitgliedsnummer Nr. 1433 aufgeführt. Bei GKV-versicherten gilt meist: Die Behandlung muss medizinisch geeignet und von einem Arzt veranlasst sein. Dazu stellt ein Arzt eine formlose Bescheinigung (Rezept) aus. Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig vom gewählten Tarif, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer. Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs die Kosten. Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung als Privatpatient, die Sie zunächst selbst begleichen müssen.  Reichen sie dann (ggf. zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung) Ihre Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen den festgelegten Kostenanteil.